Alle Vorhaben der Kategorie: Digitalisierung der Verwaltung
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Normenscreening für verzichtbare Schriftformerfordernisse
Bis zum 01.07.2024 führt die Landesregierung ein erneutes Normenscreening durch, um insbesondere weitere verzichtbare Schriftformerfordernisse zu identifizieren.
E-Verwaltungsarbeit
Im Jahr 2024 sollen grundsätzlich alle Behörden der Landesverwaltung mit der E-Verwaltungsarbeit ausgestattet sein, soweit nicht für einzelne Behörden gesetzlich andere Fristen vorgesehen sind. Mindestens 75.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sollen die E-Akten nutzen, 111.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sollen E-Laufmappen nutzen.
„my.NRW“
Die Plattform „my.NRW“ wird allen Ressorts der Landesregierung eine vollständige, medienbruchfreie Digitalisierung der Personalverwaltung sowie die Einführung der elektronischen Personalakte ermöglichen. Zudem ist ein weiteres Ziel von my.NRW die Ermittlung, Optimierung und Standardisierung der in der Landesverwaltung vorhandenen Querschnittsprozesse mit Bezug auf die Personalverwaltung.
Beschäftigtenportal mit umfangreichen Self-Services
Ein Beschäftigtenportal mit umfangreichen Self-Services wird die Beschäftigten in die Lage versetzen, die eigenen Stammdaten und Prozesse wie Dienstreisen selbstständig abzuwickeln, ohne Abhängigkeit von Geschäfts- oder Servicezeiten.
Das „digitale Bürgeramt NRW“
Im Jahr 2022 nimmt das „digitale Bürgeramt NRW“ seinen Vollbetrieb auf.
Binnen- und Zugangsdigitalisierung gleichberechtigt
Im Jahr 2022 startet ein erstes Pilotprojekt, dass Binnen- und Zugangsdigitalisierung gleichberechtigt berücksichtigt.
Verwaltungsleistungen
Die Landesregierung wird bis Ende 2022 eine Erhebung durchführen, welche Verwaltungsleistungen aus ihrer Sicht für eine solche Rückdelegation in Frage kommen.
Portal [für Familien]
Über das Portal [für Familien] erhalten Familien bis Ende 2021 einen einfachen Zugang zu digitalen Anträgen und vielen weitergehenden Informationen und Angeboten.
Zentrales Bürgerbeteiligungsportal Beteiligung.NRW
Noch im Jahr 2021 wird das Digitalministerium Nordrhein-Westfalen mit der Plattform Beteiligung.NRW allen Behörden des Landes und der Kommunen ein zentrales Bürgerbeteiligungsportal zur Verfügung stellen
Bundesportal „Anerkennung in Deutschland“
Bis Ende 2021 wird eine Softwarelösung die Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitsbereich sowohl für die approbierten Heilberufe als auch für die Gesundheitsfachberufe unterstützen. Die elektronische Antragstellung soll künftig über das Bundesportal „Anerkennung in Deutschland“ stattfinden können.
Open Data-Rechtsverordnung
Die offenen Daten sollen qualitativ hochwertig und interoperabel bereitgestellt werden, sodass sie von der Verwaltung, aber vor allem auch von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, beispielsweise bei der Gründung von Start-ups oder der Ausgestaltung von Apps, leicht weitergenutzt werden können. Noch im Jahr 2021 soll dazu eine Open Data-Rechtsverordnung erlassen werden, die die gesetzliche Regelung des § 16a EGovG NRW konkretisiert.
Weiterbildungsprogramm zum weiteren Aufbau digitaler Kompetenzen für die Beschäftigten ...
Im Jahr 2022 wird ein Weiterbildungsprogramm zum weiteren Aufbau digitaler Kompetenzen für die Beschäftigten der Landesverwaltung auf der Basis des #DigitalCheckNRW aufgelegt.
Navigation innerhalb von Gebäuden
Besucher von öffentlichen Gebäuden sollen in Zukunft Möglichkeiten zur Navigation innerhalb von Gebäuden (Indoor Routing) nutzen können.
Open-Source-Plattform
Im Jahr 2022 wird die Open-Source-Plattform offiziell starten und mit ersten Softwareanwendungen von der Verwaltung für die Verwaltung zur Verfügung stehen.
Cloud-Service-Portal mit standardisierten und skalierbaren IT-Diensten
Die IT der Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit ihren Abhängigkeiten in Bund, Ländern und Kommunen muss als flexibel nutzbares digitales Ökosystem gestaltet werden. Hierfür wird ein Cloud-Service-Portal mit standardisierten und skalierbaren IT-Diensten der NRW.Cloud sowie der Deutschen Verwaltungscloud mittelfristig eingerichtet.
Nutzung von Identitäten und Nachweisen durch Bürgerinnen und Bürger
Nordrhein-Westfalen unterstützt die sichere und selbstbestimmte Nutzung von Identitäten und Nachweisen durch Bürgerinnen und Bürger und beabsichtigt die schnelle und sichere digitale Bereitstellung entsprechender Nachweise. Dazu werden in einem ersten Schritt praktische Einsatzmöglichkeiten der selbstbestimmten Identität (SSI) evaluiert, bevor spätestens ab 2023 konkrete Anwendungsfälle umgesetzt werden.