Im Jahr 2024 sollen grundsätzlich alle Behörden der Landesverwaltung mit der E-Verwaltungsarbeit ausgestattet sein, soweit nicht für einzelne Behörden gesetzlich andere Fristen vorgesehen sind. Mindestens 75.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sollen die E-Akten nutzen, 111.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sollen E-Laufmappen nutzen.
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