Insbesondere sollten KMU, vorbehaltlich besonderer Anforderungen im Bereich der Medien, von der Verpflichtung zur Vorhaltung eines Melde- und Abhilfeverfahrens ausgenommen werden. Nach Ansicht der Landesregierung sollte bei der Meldung illegaler Inhalte auf digitale Meldewege gesetzt werden, anstatt die fehleranfällige und bürokratische Angabe der URL-Adresse zu fordern.
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