Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Entwicklung neuer Formen guter fester wie mobiler Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung. Das Land beteiligt die Beschäftigten und die Personalvertretung bei der Evaluierung und weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen wie bei mobiler zeitflexibler Arbeit.
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