Die einzelnen Ziele sollen in einem kurz-, mittel- oder langfristigen Zeithorizont umgesetzt werden. Kurzfristig bedeutet, dass das jeweilige Ziel in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden soll, mittelfristig heißt innerhalb der nächsten fünf Jahre und langfristig bedeutet eine Umsetzung jenseits dieses Zeitraumes.
Vorhaben
Weitgehend flächendeckende 5G-Infrastruktur
Weitgehend flächendeckende 5G-Infrastruktur bis Ende 2024 durch Erhöhung der Gesamtanzahl der 5G-Erweiterungen auf über 10.300. Bis Ende 2022 sollen mehr als 90 Prozent der Haushalte durch mindestens einen Anbieter mit 5G versorgt sein.
Verbesserung der LTE-Versorgungsqualität
Verbesserung der LTE-Versorgungsqualität durch Realisierung von mindestens 7.500 weiteren LTE-Ausbaumaßnahmen bis Ende 2024
NRW.BANK.Digitalisierungskredit
Der neue zinsgünstige NRW.BANK.Digitalisierungskredit soll zeitnah ein Volumen von einer halben Milliarde Euro erreichen.
Einsatz innovativer Technologien zur professionellen Verknüpfung von Präsenz- und Dista...
Durch den Einsatz innovativer Technologien zur professionellen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht soll qualitativ hochwertige Ausbildung auch im ländlichen Raum ortsnah sichergestellt werden.
Digitale Künste
Bis zum Jahr 2030 sollen verstärkt Orte geschaffen werden, an denen die digitalen Künste sich im interdisziplinären Austausch weiterentwickeln können.
EdTech-Inkubator
Basierend auf Studienerkenntnissen wollen wir Bildungsinnovationen fördern, indem wir zusammen mit Partnern aus verschiedenen Bereichen einen EdTech-Inkubator gründen. Er soll dazu beitragen, Gründerinnen und Gründer zu befähigen, sich in einem komplexen Umfeld erfolgreich zu bewegen und Nordrhein-Westfalen zu einem EdTech-Hotspot in Deutschland zu machen.
Pilotprojekte einzelner Zielgruppen
Es erfolgen weitere Pilotprojekte, die auf die spezifischen Lebensumstände einzelner Zielgruppen und sich daraus ergebenden Bedarfen an Medienkompetenz aufsetzen (Ansatz usability).
Veranstaltungsformat „Forum 60plus“
Das langjährig etablierte Veranstaltungsformat „Forum 60plus“, mit dem das Verbraucherschutzministerium in örtlichen Seniorenvertretungen den Dialog zu aktuellen Verbraucherthemen anstoßen möchte, erfährt eine digitale Weiterentwicklung.
#DigitalCheckNRW in drei Fremdsprachen
Sprachbarrieren beim #DigitalCheckNRW werden abgebaut, indem er bis Ende 2021 in drei Fremdsprachen (Englisch, Türkisch und Arabisch) übersetzt wird. Eine Übertragung in „Leichte Sprache“ soll – vorbehaltlich Finanzierung – im Jahr 2022 folgen.
Machbarkeitsstudie für den Bereich Cybersicherheit
Eine vergleichbare Machbarkeitsstudie für den Bereich Cybersicherheit wird erstellt und erforderlich umgesetzt.
Fragen und Lernangebote des Themenfeldes Künstliche Intelligenz
Eine Erweiterung des #DigitalCheckNRW um Fragen und Lernangebote des Themenfeldes Künstliche Intelligenz wird – aufbauend auf der erfolgten Machbarkeitsstudie – bis Ende 2022 erfolgen.
Bildungsangebote für einzelne Zielgruppen
Zur Verbesserung der Informations- und Nachrichtenkompetenz werden – aufsetzend auf die Themen des Medienkompetenzrahmens – Bildungsangebote für einzelne Zielgruppen entwickelt, und erfolgreiche Pilotprojekte in die Fläche gebracht. Hierbei werden gute Arbeitsteilungen zwischen den Bildungsakteuren in Nordrhein-Westfalen gefunden.
#DigitalCheckNRW - Medienkompetenz in die Fläche
Zusätzliche Angebote der Medienkompetenzförderung sollen den #DigitalCheckNRW flankieren und so die Medienkompetenz in die Fläche bringen.
Landesportal ORCA.nrw
Bis Ende 2022 sind die Lern-Management-Systeme aller Hochschulen medienbruchfrei an das Landesportal ORCA.nrw angeschlossen. Dies ermöglicht einen direkten Zugriff auf die Inhalte von ORCA.nrw aus den Lern-Management-Systemen der Hochschulen heraus.
Online-Selbstlernangebot zum Thema Cyber- und Informationssicherheit
Bis Ende 2023 liegt ein modularisiertes Online-Selbstlernangebot zum Thema Cyber- und Informationssicherheit für Studierende als auch Mitarbeitenden an den Hochschulen im Landesportal ORCA.nrw zur Nutzung vor.
Einsatz offener Bildungsmaterialien
Der Einsatz offener Bildungsmaterialien, sogenannter "Open Educational Resources" (OER) soll gefördert werden.
Vergleichbare Lern- und Arbeitsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler
Ausstattung und Infrastruktur der Schulen müssen vergleichbare Lern- und Arbeitsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Es darf keine digitale Spaltung der Gesellschaft geben.
"Digitale Klassenzimmer"
Digitalisierung in Schulen soll anschaulicher werden. In den kommunalen Medienzentren werden sogenannte „digitale Klassenzimmer“ eingerichtet, in denen Schulen und Lehrkräfte im Vorfeld von Ausstattungsentscheidungen die Chancen und Möglichkeiten aktueller Medientechnik für den Unterricht kennenlernen können.
Technische Ausstattung von Schulen
Das Ministerium für Schule und Bildung erarbeitet weitere Empfehlungen für die Schulträger zur technischen Ausstattung von Schulen.
Digitale Fortbildungsinitiative
Im Bereich der staatlichen Lehrerfortbildung wurde eine aus drei Maßnahmen bestehende Digitale Fortbildungsoffensive entwickelt. Die Schulleitungsmaßnahme der Digitalen Fortbildungsoffensive unterstützt Schulleitungen bei der digitalen Transformation ihrer Schule. Die Moderatorenmaßnahme befähigt alle Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung, die Fortbildung der Lehrkräfte für das Lehren und Lernen in der digitalisierten Welt zu gestalten. Die Lehrkräftemaßnahme versetzt
Cybersicherheit
Bürgerinnen und Bürger für Cybersicherheit sensibilisieren.
Gigabit-Anschluss
Alle Gewerbegebiete und Schulen sind bis 2022 mit einem Gigabit-Anschluss versorgt.
Landeskonzept fdm.nrw
Bis Ende 2022 soll durch die Digitale Hochschule NRW ein Landeskonzept fdm.nrw erarbeitet und verabschiedet werden, in dem der Aufbau und langfristige Betrieb gemeinsamer Infrastrukturen für Forschungsdaten entworfen wird. Dieses umfasst sowohl den kontinuierlichen Aufbau und die Bündelung von Expertise als auch die stetige Entwicklung und Bereitstellung technischer Komponenten wie Speicherressourcen, Werkzeugen und Umgebungen.
Informatik-Lehrkräfte
In Nordrhein-Westfalen sollen perspektivisch keine Stellen für Informatik-Lehrkräfte unbesetzt bleiben.
Portal [für Familien]
Über das Portal [für Familien] erhalten Familien bis Ende 2021 einen einfachen Zugang zu digitalen Anträgen und vielen weitergehenden Informationen und Angeboten.
Informationsgrundlage im Bereich der Cybersicherheit
Verbesserung der Informationsgrundlage. Mit der Veröffentlichung eines ab 2021 jährlich erscheinenden „Berichtes zur Cybersicherheit in Nordrhein-Westfalen“ wird die Informationsgrundlage im Bereich der Cybersicherheit auf breiteren Boden gestellt. Ebenso werden aktuelle Entwicklungen aufgearbeitet und neue Schwerpunktsetzungen proaktiv begleitet.
Blockchain im industriellen Kontext
Die Landesregierung fördert im Rahmen des Strukturwandels im Rheinischen Revier bis 2025 mindestens 15 Praxisprojekte, in denen Wissenschaft, etablierte Unternehmen und Start-ups den Nutzen der Blockchain im industriellen Kontext aufzeigen.
Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Nordrhein-Westfalen strebt eine strategische Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik an, das die NRW-Wirtschaftsunternehmen bei der Prävention gegen Cyber-Kriminalität beraten soll.
Binnen- und Zugangsdigitalisierung gleichberechtigt
Im Jahr 2022 startet ein erstes Pilotprojekt, dass Binnen- und Zugangsdigitalisierung gleichberechtigt berücksichtigt.
Generationenübergreifendes voneinander Lernen
Formate, die generationenübergreifendes voneinander Lernen fördern, werden ausgebaut.
IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen
Kritische Infrastrukturen noch besser schützen. Die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen soll bestmöglich gewährleistet bleiben und jedes dieser Unternehmen die Digitalisierung kompetent zum Wohle der Menschen und der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen gestalten können. Dafür werden wir die Informationsangebote zur Hilfe in Eigenverantwortung ausbauen und den Unternehmen Wege zur besseren und frühzeitigen Informationsgewinnung zur Abwehr von Cybergefahren aufzeigen.
Projekt Digi-Sandbox.NRW
Innovationen entstehen schnell. Rechtliche Regelungen hinken häufig hinterher oder behindern gar die Entstehung von Innovationen. Mit dem Projekt Digi-Sandbox.NRW sollen in Nordrhein-Westfalen beste Rahmenbedingungen für die Erprobungen von Innovationen unter realen Bedingungen geschaffen werden.
Unternehmen über Gefahren aus dem Cyberraum aufklären
Unternehmen besser über die Gefahren aus dem Cyberraum aufklären.
GigabitMasterplan.NRW
Der GigabitMasterplan.NRW der Landesregierung wird 2025 vollständig umgesetzt sein und überall in Nordrhein-Westfalen Breitband-Netze vorhalten, die Gigabitgeschwindigkeit ermöglichen – auch im ländlichen Raum.
Gründung eines Kompetenzzentrums Quantencomputing NRW
Gründung eines Kompetenzzentrums Quantencomputing NRW in Zusammenarbeit mit den sieben Standorten Aachen, Bonn, Düsseldorf, Köln, Jülich, Paderborn und Siegen zur Sicherung sowie zum Ausbau des Standorts Nordrhein-Westfalen zum Technologieführer bei Quantencomputing bis Ende 2023.
Service-Portfolio zur nachhaltigen Langzeitverfügbarkeit digitaler Wissensressourcen
Für alle Hochschulen soll bis Ende 2023 ein umfassendes Service-Portfolio zur nachhaltigen Langzeitverfügbarkeit digitaler Wissensressourcen zur Verfügung stehen.
Cloudlösung „Alma“
41 Hochschulbibliotheken und die Zentrale Fachbibliothek für die Lebenswissenschaften sollen bis Ende 2023 unter der Federführung des Hochschulbibliothekszentrums des Landes Nordrhein-Westfalen ihre IT-Infrastruktur auf die einheitliche Cloudlösung „Alma“ umstellen.
Landesstrategie zur Förderung von Open Access und Open Science an den Hochschulen
Die von der Digitalen Hochschule NRW Anfang 2021 eingerichtete AG Openness entwickelt bis Ende 2022 eine Landesstrategie zur Förderung von Open Access und Open Science an den Hochschulen.
openaccess
Der landesweite Dialog zur Weiterentwicklung des Themas openaccess soll durch geeignete Veranstaltungsformate unterstützt werden.
„Digitales Ökosystem DH.NRW“
Unter dem Titel „Digitales Ökosystem DH.NRW“ entwickelt die Digitale Hochschule NRW gemeinsam mit dem Land und unter Einbezug von Expertinnen und Experten aus anderen Bundesländern bis Ende 2022 eine landesweite Cloud- und Sourcing-Strategie.
Center for Advanced Internet Studies – Research for the Digital Age (CAIS)
Das Center for Advanced Internet Studies – Research for the Digital Age (CAIS) soll sich bis 2030 in der Forschungslandschaft Nordrhein-Westfalens und darüber hinaus erfolgreich etablieren.
Flagship-Projekt „Zertifizierte KI“
Mit dem Flagship-Projekt „Zertifizierte KI“ sollen nationale Qualitätsstandards für den vertrauenswürdigen Einsatz von KI-Anwendungen etabliert und ein Zertifizierungsprozess zu deren Prüfung entwickelt werden.
Nutzung von Identitäten und Nachweisen durch Bürgerinnen und Bürger
Nordrhein-Westfalen unterstützt die sichere und selbstbestimmte Nutzung von Identitäten und Nachweisen durch Bürgerinnen und Bürger und beabsichtigt die schnelle und sichere digitale Bereitstellung entsprechender Nachweise. Dazu werden in einem ersten Schritt praktische Einsatzmöglichkeiten der selbstbestimmten Identität (SSI) evaluiert, bevor spätestens ab 2023 konkrete Anwendungsfälle umgesetzt werden.
Cloud-Service-Portal mit standardisierten und skalierbaren IT-Diensten
Die IT der Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit ihren Abhängigkeiten in Bund, Ländern und Kommunen muss als flexibel nutzbares digitales Ökosystem gestaltet werden. Hierfür wird ein Cloud-Service-Portal mit standardisierten und skalierbaren IT-Diensten der NRW.Cloud sowie der Deutschen Verwaltungscloud mittelfristig eingerichtet.
Personalbedarf im IT-Support
Das Land unterstützt die Schulträger dabei, den perspektivisch hohen Personalbedarf im IT-Support zu decken. Zur Deckung des spezifischen Personalbedarfs kann ein Modell dienen, bei dem der Schulträger oder z. B. ein kommunales Rechenzentrum dual ausbildet und den Auszubildenden als Einsatzort für den betrieblichen Ausbildungsteil im Rahmen der Möglichkeiten eine Schule zuweist.
Open-Source-Plattform
Im Jahr 2022 wird die Open-Source-Plattform offiziell starten und mit ersten Softwareanwendungen von der Verwaltung für die Verwaltung zur Verfügung stehen.
Navigation innerhalb von Gebäuden
Besucher von öffentlichen Gebäuden sollen in Zukunft Möglichkeiten zur Navigation innerhalb von Gebäuden (Indoor Routing) nutzen können.
Weiterbildungsprogramm zum weiteren Aufbau digitaler Kompetenzen für die Beschäftigten ...
Im Jahr 2022 wird ein Weiterbildungsprogramm zum weiteren Aufbau digitaler Kompetenzen für die Beschäftigten der Landesverwaltung auf der Basis des #DigitalCheckNRW aufgelegt.
Open Data-Rechtsverordnung
Die offenen Daten sollen qualitativ hochwertig und interoperabel bereitgestellt werden, sodass sie von der Verwaltung, aber vor allem auch von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, beispielsweise bei der Gründung von Start-ups oder der Ausgestaltung von Apps, leicht weitergenutzt werden können. Noch im Jahr 2021 soll dazu eine Open Data-Rechtsverordnung erlassen werden, die die gesetzliche Regelung des § 16a EGovG NRW konkretisiert.
Bundesportal „Anerkennung in Deutschland“
Bis Ende 2021 wird eine Softwarelösung die Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitsbereich sowohl für die approbierten Heilberufe als auch für die Gesundheitsfachberufe unterstützen. Die elektronische Antragstellung soll künftig über das Bundesportal „Anerkennung in Deutschland“ stattfinden können.
Zentrales Bürgerbeteiligungsportal Beteiligung.NRW
Noch im Jahr 2021 wird das Digitalministerium Nordrhein-Westfalen mit der Plattform Beteiligung.NRW allen Behörden des Landes und der Kommunen ein zentrales Bürgerbeteiligungsportal zur Verfügung stellen
Verwaltungsleistungen
Die Landesregierung wird bis Ende 2022 eine Erhebung durchführen, welche Verwaltungsleistungen aus ihrer Sicht für eine solche Rückdelegation in Frage kommen.
Meldung illegaler Inhalte auf digitale Meldewege
Insbesondere sollten KMU, vorbehaltlich besonderer Anforderungen im Bereich der Medien, von der Verpflichtung zur Vorhaltung eines Melde- und Abhilfeverfahrens ausgenommen werden. Nach Ansicht der Landesregierung sollte bei der Meldung illegaler Inhalte auf digitale Meldewege gesetzt werden, anstatt die fehleranfällige und bürokratische Angabe der URL-Adresse zu fordern.
Das „digitale Bürgeramt NRW“
Im Jahr 2022 nimmt das „digitale Bürgeramt NRW“ seinen Vollbetrieb auf.
Beschäftigtenportal mit umfangreichen Self-Services
Ein Beschäftigtenportal mit umfangreichen Self-Services wird die Beschäftigten in die Lage versetzen, die eigenen Stammdaten und Prozesse wie Dienstreisen selbstständig abzuwickeln, ohne Abhängigkeit von Geschäfts- oder Servicezeiten.
„my.NRW“
Die Plattform „my.NRW“ wird allen Ressorts der Landesregierung eine vollständige, medienbruchfreie Digitalisierung der Personalverwaltung sowie die Einführung der elektronischen Personalakte ermöglichen. Zudem ist ein weiteres Ziel von my.NRW die Ermittlung, Optimierung und Standardisierung der in der Landesverwaltung vorhandenen Querschnittsprozesse mit Bezug auf die Personalverwaltung.
E-Verwaltungsarbeit
Im Jahr 2024 sollen grundsätzlich alle Behörden der Landesverwaltung mit der E-Verwaltungsarbeit ausgestattet sein, soweit nicht für einzelne Behörden gesetzlich andere Fristen vorgesehen sind. Mindestens 75.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sollen die E-Akten nutzen, 111.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sollen E-Laufmappen nutzen.
Normenscreening für verzichtbare Schriftformerfordernisse
Bis zum 01.07.2024 führt die Landesregierung ein erneutes Normenscreening durch, um insbesondere weitere verzichtbare Schriftformerfordernisse zu identifizieren.
Neue Formen künstlerischer Produktion
Die neuen Formen künstlerischer Produktion sollen stärker gefördert werden. Dabei soll eine prozessorientierte Förderung ermöglicht werden, die Freiräume zum Experimentieren schafft.
Scale-ups
Bis 2025 soll sich die Gesamtzahl an Scale-ups in Nordrhein-Westfalen verdoppeln.
MID-Invest
Bis Ende 2022 sollen mindestens 1.000 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit erhalten, durch Investitionshilfen über MID-Invest ihre Digitalisierungsstrategie voranzutreiben.
„berufswahlapp“
Mit der stufenweisen Einführung der „berufswahlapp“ sollen im Jahr 2022 rund 38.000 Nutzerinnen und Nutzer erreicht werden. In den folgenden drei bis vier Jahren könnte sich die Zahl auf eine Million Nutzer erhöhen.
Digitalisierung des Förderverfahrens
Durch die Digitalisierung des Förderverfahrens soll der Bildungsscheck bis 2023 online angeboten werden.
Kompetenzzentren für Aus- und Weiterbildung
Bis 2028 sollen für alle überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks und der Industrie Modernisierungsvorhaben auf den Weg gebracht und ausgewählte Bildungsstätten zu Kompetenzzentren für Aus- und Weiterbildung ausgebaut werden.
Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler
Die Ergebnisse dieser Studie [Studie "Fachliche Bildung digital"] werden wichtige Steuerungshinweise zur Förderung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler für das Ministerium für Schule und Bildung generieren.
Lernen und Lehren im digitalen Wandel
In den nächsten Jahren sollen so alle Lehrpläne und Kernlehrpläne der allgemeinbildenden Schulen mit Blick auf das Lernen und Lehren im digitalen Wandel weiterentwickelt werden.
Bildungsmediathek NRW
Die Bildungsmediathek NRW wird in den nächsten Jahren in Bezug auf den Bestand vorhandener Bildungsmedien weiter ausgebaut.
Lehrkraft als Digitalisierungsbeauftragte oder Digitalisierungsbeauftragter
An jeder Schule soll perspektivisch eine Lehrkraft als Digitalisierungsbeauftragte oder Digitalisierungsbeauftragter pädagogische Unterstützung im Bereich der medienbezogenen Entwicklungsvorhaben der eigenen Schule leisten. Im ersten Schritt ist vorgesehen, rund 1.500 Lehrkräfte zu qualifizieren.
Projekt Medienscouts
Alle weiterführenden Schulen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, sich am Projekt Medienscouts zu beteiligen und Schülerinnen und Schüler zu Medienscouts ausbilden zu lassen.
Digitale Lernumgebungen
Alle Schulen sollen didaktisch-pädagogische Hinweise erhalten, wie Games, aber auch andere digitale Lernumgebungen z.B. unter Einsatz innovativer Technologien wie beispielsweise Virtual Reality, in den Unterricht integriert werden können.
Wagniskapitalinvestitionen
Die Wagniskapitalinvestitionen in Start-ups sollen bis 2022 auf eine halbe Milliarde wachsen und sich damit gegenüber 2017 verfünffachen.
Pilotprojekt Technikscouts NRW
Bis zum Jahr 2025 soll das Pilotprojekt Technikscouts NRW starten.
Arbeitsschutzportal
Das Land Nordrhein-Westfalen wird bis 2023 ein Arbeitsschutzportal als zentrales Informations- und Serviceportal für Unternehmen und Beschäftigte bereitstellen. Die Plattform liefert aktuelle und verlässliche Informationen über gesetzliche Regelungen, Anträge, Veranstaltungen, Projekte und wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Kompetenzzentrum [Digitale Wasserwirtschaft]
Das neue Kompetenzzentrum [Digitale Wasserwirtschaft] wird über eine Plattform die Prozesse der Wasserwirtschaftsverwaltung wie Genehmigungsverfahren oder Anlagenüberwachung vollständig digitalisieren und allen nordrhein-westfälischen Kommunen zur Verfügung stellen.
Innovative Gründungsvorhaben
Nordrhein-Westfalen soll stärker als bisher an den Bundesprogrammen für innovative Gründungsvorhaben partizipieren und sich in den kommenden fünf Jahren bei den EXIST-Gründerstipendien an die Spitze der Bundesländer setzen.
Gründerstipendium.NRW
Über die dezentralen Jurys sollen jährlich bis zu 1.000 Gründerstipendien aus dem Programm Gründerstipendium.NRW vergeben und damit innovative Gründungsvorhaben in ihrer frühen Phase unterstützt werden.
Stärkung der regionalen Gründer-Ökosysteme
Gemeinsam mit den Akteuren des Gründernetzwerk.NRW soll ein Netzwerk ehemaliger Gründerstipendiaten aufgebaut werden. Es soll zur Stärkung der regionalen Gründer-Ökosysteme beitragen.
Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung
Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Entwicklung neuer Formen guter fester wie mobiler Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung. Das Land beteiligt die Beschäftigten und die Personalvertretung bei der Evaluierung und weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen wie bei mobiler zeitflexibler Arbeit.